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GNT Logistics
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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB) der GNT Global Network Transportation & Logistics GmbH

GNT Global Network Transportation & Logistics GmbH
Neue Mainzer Straße 6–10
60311 Frankfurt am Main

Stand: 12. Februar 2026


§1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über Transport-, Speditions-, Logistik-, Lager-, Vermittlungs- sowie Handelsleistungen der GNT Global Network Transportation & Logistics GmbH (nachfolgend „Auftragnehmer“).

(2) Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.

(3) Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung, es sei denn, ihrer Geltung wurde ausdrücklich schriftlich zugestimmt.


§2 Vertragsabschluss

(1) Angebote sind freibleibend und unverbindlich.
(2) Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung, Textform (z. B. E-Mail) oder durch tatsächliche Durchführung der Leistung zustande.


§3 Leistungsumfang

(1) Der Auftragnehmer erbringt insbesondere:

  • nationale und internationale Straßentransporte

  • Speditions und Logistikdienstleistungen

  • Lagerlogistik

  • Messe und Eventlogistik

  • Logistikvermittlung

  • Handel mit Waren (insbesondere Kraftfahrzeuge)

  • Vermietung von Automobilen

  • E-Commerce und Onlineshop Tätigkeiten

  • Unternehmensberatung

(2) Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Einzelvertrag.


§4 Anwendbares Transportrecht

(1) Für nationale Transporte gelten die §§ 407 ff. HGB.
(2) Für grenzüberschreitende Straßentransporte gilt die CMR.
(3) Sofern vereinbart, finden ergänzend die ADSp 2017 Anwendung.


§5 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber hat vollständige und richtige Angaben über:

  • Art der Ware

  • Gewicht

  • Maße

  • Wert

  • besondere Eigenschaften

  • Gefahrgutklassifizierung

zu machen.

(2) Der Auftraggeber ist für ordnungsgemäße Verpackung und Kennzeichnung verantwortlich.

(3) Bei Gefahrgut gelten die einschlägigen Vorschriften (ADR).


§6 Haftung

6.1 Nationale Transporte (HGB)
Die Haftung ist gemäß § 431 HGB begrenzt auf
8,33 Sonderziehungsrechte (SZR) je Kilogramm Rohgewicht.

6.2 Internationale Transporte (CMR)

Die Haftung ist gemäß Art. 23 CMR begrenzt auf
8,33 SZR je Kilogramm Rohgewicht.


6.3 Haftungsausschlüsse

Keine Haftung besteht insbesondere bei:

  • höherer Gewalt

  • unzureichender Verpackung

  • unrichtigen oder unvollständigen Angaben

  • unvermeidbaren Ereignissen

  • Be oder Entladung durch den Auftraggeber


6.4 Qualifiziertes Verschulden

Die Haftungsbegrenzung gilt nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.


§7 Versicherung

(1) Eine Verkehrshaftungsversicherung besteht im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben.

(2) Eine darüber hinausgehende Transportversicherung erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers gegen gesondertes Entgelt.


§8 Standgeld und Wartezeiten

(1) Wartezeiten über die vereinbarte Lade- oder Entladezeit hinaus werden gesondert berechnet.

(2) Standgeld wird pro angefangene Stunde gemäß individueller Vereinbarung berechnet.


§9 Subunternehmer

Der Auftragnehmer ist berechtigt, qualifizierte Subunternehmer einzusetzen.


§10 Zoll und Exportkontrolle

(1) Der Auftraggeber ist für die Einhaltung aller zoll und exportrechtlichen Vorschriften verantwortlich.

(2) Der Auftragnehmer haftet nicht für Verzögerungen aufgrund behördlicher Maßnahmen.


§11 Eigentumsvorbehalt (bei Handelswaren)

Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Zahlung Eigentum des Auftragnehmers.


§12 Preise und Zahlungsbedingungen

(1) Preise verstehen sich netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.

(2) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zahlbar.

(3) Bei Zahlungsverzug gelten Verzugszinsen gemäß § 288 BGB.


§13 Aufrechnung und Zurückbehaltung

Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.


§14 Höhere Gewalt

Bei höherer Gewalt (z. B. Naturkatastrophen, Streik, behördliche Anordnungen) ist der Auftragnehmer für die Dauer der Störung von der Leistungspflicht befreit.


§15 Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß der Datenschutzerklärung des Auftragnehmers.


§16 Gerichtsstand und anwendbares Recht

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

(2) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Frankfurt am Main, sofern der Auftraggeber Kaufmann ist.


§17 Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.