
GNT Global Network Transportation & Logistics GmbH
Neue Mainzer Straße 6–10
60311 Frankfurt am Main
Stand: 12. Februar 2026
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über Transport-, Speditions-, Logistik-, Lager-, Vermittlungs- sowie Handelsleistungen der GNT Global Network Transportation & Logistics GmbH (nachfolgend „Auftragnehmer“).
(2) Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.
(3) Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung, es sei denn, ihrer Geltung wurde ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
(1) Angebote sind freibleibend und unverbindlich.
(2) Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung, Textform (z. B. E-Mail) oder durch tatsächliche Durchführung der Leistung zustande.
(1) Der Auftragnehmer erbringt insbesondere:
nationale und internationale Straßentransporte
Speditions und Logistikdienstleistungen
Lagerlogistik
Messe und Eventlogistik
Logistikvermittlung
Handel mit Waren (insbesondere Kraftfahrzeuge)
Vermietung von Automobilen
E-Commerce und Onlineshop Tätigkeiten
Unternehmensberatung
(2) Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Einzelvertrag.
(1) Für nationale Transporte gelten die §§ 407 ff. HGB.
(2) Für grenzüberschreitende Straßentransporte gilt die CMR.
(3) Sofern vereinbart, finden ergänzend die ADSp 2017 Anwendung.
(1) Der Auftraggeber hat vollständige und richtige Angaben über:
Art der Ware
Gewicht
Maße
Wert
besondere Eigenschaften
Gefahrgutklassifizierung
zu machen.
(2) Der Auftraggeber ist für ordnungsgemäße Verpackung und Kennzeichnung verantwortlich.
(3) Bei Gefahrgut gelten die einschlägigen Vorschriften (ADR).
Die Haftung ist gemäß Art. 23 CMR begrenzt auf
8,33 SZR je Kilogramm Rohgewicht.
Keine Haftung besteht insbesondere bei:
höherer Gewalt
unzureichender Verpackung
unrichtigen oder unvollständigen Angaben
unvermeidbaren Ereignissen
Be oder Entladung durch den Auftraggeber
Die Haftungsbegrenzung gilt nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
(1) Eine Verkehrshaftungsversicherung besteht im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben.
(2) Eine darüber hinausgehende Transportversicherung erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers gegen gesondertes Entgelt.
(1) Wartezeiten über die vereinbarte Lade- oder Entladezeit hinaus werden gesondert berechnet.
(2) Standgeld wird pro angefangene Stunde gemäß individueller Vereinbarung berechnet.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, qualifizierte Subunternehmer einzusetzen.
(1) Der Auftraggeber ist für die Einhaltung aller zoll und exportrechtlichen Vorschriften verantwortlich.
(2) Der Auftragnehmer haftet nicht für Verzögerungen aufgrund behördlicher Maßnahmen.
Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Zahlung Eigentum des Auftragnehmers.
(1) Preise verstehen sich netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.
(2) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zahlbar.
(3) Bei Zahlungsverzug gelten Verzugszinsen gemäß § 288 BGB.
Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
Bei höherer Gewalt (z. B. Naturkatastrophen, Streik, behördliche Anordnungen) ist der Auftragnehmer für die Dauer der Störung von der Leistungspflicht befreit.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß der Datenschutzerklärung des Auftragnehmers.
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(2) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Frankfurt am Main, sofern der Auftraggeber Kaufmann ist.
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.